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Jagdschein Erteilung Tagesjagdschein


Rechtsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

21.07.2025;03.03.2025

Gebühr

Gebühr
49 EUR (FIX)

Abgabe
5 EUR (FIX)

Jagdabgabe


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

;

Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg


Zuständigkeit

Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare stehen online bei den unteren Jagdbehörden zur Verfügung.


Hinweise (Besonderheiten)

Sie müssen Ihrem Antrag auf einen Jugendtagesjagdschein die Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters beifügen.

Auch für den Fall, dass die Behörde die Ausstellung eines Tagesjagdscheins ablehnt, fallen Gebühren an. 


Volltext

Wenn Sie in Deutschland jagen, benötigen Sie Ihren Jagdschein. Diesen gibt es in verschiedenen Ausführungen. Neben dem Jahresjagdschein, der bis zu 3 Jahre gültig ist, und dem Jugendjagdschein, können Sie einen Tagesjagdschein beantragen.

Der Tagesjagdschein eignet sich für all jene, die nicht regelmäßig jagen möchten. Er gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage innerhalb eines Jagdjahres.

Die für Ihren Wohnsitz zuständige Behörde stellt den Tagesjagdschein aus.


Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass als Kopie
  • Zeugnis der Jägerprüfung
  • aktuelles Lichtbild
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung (Beitragsrechnung ist nicht ausreichend)

Voraussetzungen

  • Sie sind bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt.
    • Sie sind für einen Jugendtagesjagdschein mindestens 16 Jahre alt.
  • Sie verfügen über die persönliche Zuverlässigkeit.
  • Sie verfügen über die körperliche Eignung.
  • Sie haben eine Jagdhaftpflichtversicherung abgeschlossen.
  • Sie haben die Jägerprüfung in Deutschland bestanden.

Zuständige Stelle(n)

Untere Jagdbehörde
Postanschrift
Berliner Str. 49
19348 Perleberg