Stadtmauer | zur StartseiteSchloss, Kindergarten | zur StartseiteAmt Meyenburg | zur StartseiteWilhelmsplatz | zur StartseiteEvangelische Kirche | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteWilhelmsplatz | zur StartseiteBannerbild | zur StartseitePark, Kirche | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteSchloss Meyenburg | zur StartseiteBurgturm | zur StartseiteBibliothek | zur StartseiteGußbrücke | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBurgturm | zur StartseiteStadtmauer | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 

Jagdschein Neuerteilung Jahresjagdschein


Rechtsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

26.11.0022;03.03.2025

Volltext

Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein. 

Sind Sie bereits in Besitz eines  deutschen Jagdscheins, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen. Den deutschen Jagdschein verlängern Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde. 

Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.


Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Abgabe
25 EUR (FIX)

Jagdabgabe


Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen. 

  • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.  
  • Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft. 
  • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jagdschein erteilt. 

Zuständigkeit

Die untere Jagdbehörde ist Ansprechpartner.


Formulare/Schriftformerfordernis

  • Formulare vorhanden: nicht relevant 
  • Schriftform erforderlich: ja 
  • Formlose Antragsstellung möglich: nein 
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein  
  • Online-Dienste vorhanden: ja 

Erforderliche Unterlagen

  • Jagdschein 
  • ggf. aktuelles Lichtbild 
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung 

Voraussetzungen

  • bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt 
  • persönliche Zuverlässigkeit 
  • körperliche Eignung 
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung  
  • bereits erteilter Jagdschein 

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz ;

Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg


Zuständige Stelle(n)

Untere Jagdbehörde
Postanschrift
Berliner Str. 49
19348 Perleberg