Jugendjagdschein Ersatz
Rechtsgrundlage(n)
- § 15 Absatz 1 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
- § 16 Bundesjagdgesetz
- Jagd - Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung eines Jagdscheins (pdf-Dokument) (FormularDokFormSolutions)
- Jagd - Jagderlaubnisschein (FormularDokFormSolutions)
Fachlich freigegeben am
26.11.2022;03.03.2025Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Jugendjagdschein.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz
;Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg
Volltext
Sollte Ihr Jugendjagdschein abhanden gekommen sein, so können Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.
Gebühr
Gebühr
64 EUR (FIX)
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Formulare/Schriftformerfordernis
- Schriftform erforderlich: ja
- Formlose Antragsstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Online-Dienste vorhanden: ja
Erforderliche Unterlagen
- Ausweis
- aktuelles Lichtbild
Personalausweis oder Reisepass
Voraussetzungen
- bereits erteilter Jugendjagdschein
- Verlust des Jugendjagdschein
Zuständige Stelle(n)
Untere Jagdbehörde
Postanschrift
Berliner Str. 49
19348 Perleberg



















