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Jugendjagdschein Ersatz


Rechtsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

26.11.2022;03.03.2025

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Jugendjagdschein.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

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Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg


Volltext

Sollte Ihr Jugendjagdschein abhanden gekommen sein, so können Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.


Gebühr

Gebühr
64 EUR (FIX)


Zuständigkeit

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.


Formulare/Schriftformerfordernis

  • Schriftform erforderlich: ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
  • Online-Dienste vorhanden: ja

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweis
  • aktuelles Lichtbild

Personalausweis oder Reisepass


Voraussetzungen

  • bereits erteilter Jugendjagdschein
  • Verlust des Jugendjagdschein

Zuständige Stelle(n)

Untere Jagdbehörde
Postanschrift
Berliner Str. 49
19348 Perleberg