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Neue Gebührensätze für Lagerfeuer, Hundeanmeldung etc.

13.​02.​2025

Aufgrund des § 3 Abs. 1 des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg vom 7. Juli 2009 (GVBl. I S. 246) verordneten die für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zuständigen Ministerien des Landes Brandenburg neue Verwaltungsgebühren für Ausnahmege-nehmigungen betreffend der Nachtruhe, dem Verbrennen im Freien, der Benutzung von Tongeräten sowie für das Abbrennen von Feuerwerken (GebOUmwelt).

Nachfolgend stellen wir Ihnen daher die neuen Verwaltungsgebührensätze dar. Diese sind im Rahmen der Antragstellung zu entrichten.

  • Lagerfeuer (§ 7 Abs. 2 LImSchG) 70,00 € - 270,00 €

  • Ausnahmen von der Nachtruhe (§ 10 Abs. 2 + 3 LImSchG) 140,00 € - 1.700,00 €

  • Benutzung von Tongeräten (§ 11 Abs. 4 LImSchG) 70,00 € - 530,00 €

  • Abbrennen von Feuerwerken (§ 12 LImSchG) 100,00 € - 530,00 €



 

Weiterhin hat das Ministerium des Innern und Kommunales des Landes Brandenburg die Gebührenordnung (GebOMIK) aufgrund der Einführung der neuen Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg erweitert.

Demnach fällt bei der Anmeldung eines Hundes ab dem 01.03.2025 eine Gebühr in Höhe von 15,00 € an.

Die Abmeldung eines Hundes kostet nach wie vor nichts.