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Hilfe zur Gesundheit Erbringung


Rechtsgrundlage(n)


Voraussetzungen

  • Ausschluss vorrangiger Leistungen (u.a. Krankenversicherung, Unfallversicherung, Versorgung der Opfer des Krieges, Asylbewerberleistungsgesetz)
  • Behandlungsschein (die Hilfe ist in Form von Sach- und Dienstleistungen sicherzustellen)
  • Bei berechtigter Selbsthilfe (z.B. Notfall) ist die Erstattung von bereits ausgelegten Kosten möglich

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Gebühren an.


Bearbeitungsdauer

Über den Antrag wird schnellstmöglich entschieden, insbesondere wenn erkennbare Dringlichkeit vorliegt.


Fristen

Der zuständige Sozialhilfeträger kann erst einen Behandlungsschein ausstellen, ab dem er von dem Bedarf Kenntnis erhalten hat. Deshalb ist es wichtig, möglichst zeitnah einen Antrag zu stellen.


Zuständige Stelle(n)

Sachbereich Hilfe in besonderen Lebenslagen/Betreuungsbehörde
Adresse
Berliner Straße 49
19348 Perleberg

Zuständige Mitarbeiter

Sb Hilfen in besonderen Lebenslagen / Eingliederungshilfe Sachbearbeiter A-J
Telefon 03876 713510
Telefax 03876 713633
Betreuungsbehörde@lkprignitz.de
Sb Hilfen in besonderen Lebenslagen / Eingliederungshilfe Sachbearbeiter K-Q
Telefon 03876 713607
Telefax 03876 713633
Betreuungsbehörde@lkprignitz.de
Sb Hilfen in besonderen Lebenslagen / Eingliederungshilfe Sachbearbeiter R-Z
Telefon 03876 713511
Telefax 03876 713633
Betreuungsbehörde@lkprignitz.de