Bau- und Abbruchabfälle Abholung Anmeldung
Volltext
Bau- und Abbruchabfälle können an den Recyclinghöfen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger abgegeben werden. Die Abfälle sind möglichst getrennt zu sammeln:
- Kunststoff (Rohre, Verkleidungen, etc.)
- Glas (Fenster einschließlich Rahmen, Glastüren, einzelne Scheiben)
- Fließen und Keramik (Bad- und Küchenfließen, WC-Becken, Waschbecken)
- Metall (Wasser- und Heizungsrohre ohne Ummantelung)
- Dämmmaterial
- Bauschutt (Beton, Putze, Ziegel)
Näheres ist den Abfallentsorgungssatzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu entnehmen.
Rechtsgrundlage(n)
Voraussetzungen
Es sind die entsprechenden Hinweise der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu beachten.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Etwaige Kosten sind den jeweiligen Abfallentsorgungs- und Gebührensatzungen zu entnehmen. Darüber hinaus können Kosten auch in gesonderten Benutzungsordnungen geregelt sein.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, Referat 52
Fachlich freigegeben am
19.11.2025Zuständigkeit
Öffentlich- rechtlicher Entsorgungsträger
Zuständige Stelle(n)
Sachbereich Bauordnung
Postanschrift
Berliner Str. 49
19348 Perleberg
Adresse
Bergstr. 1
19348 Perleberg



















